Die Jägervereinigung Markgräflerland richtet am 24. August 2024 und 20. September 2024 eine Brauchbarkeits-Prüfung in den Revieren um Freiburg nach der BrbPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 aus.
Zugelassen sind alle Jagdhunde gemäß § 2.2 Absatz a) bis g) der Prüfungsordnung, die am Prüfungstag 12 Monate alt sind und deren Eigentümer bzw. Führer Mitglied in einer Unterorganisation des Landesjagdverbands von Baden-Württemberg oder eines Mitgliedsvereins des Jagdgebrauchshundeverbands sind.
Es werden folgende Prüfungen durchgeführt:
Am 24.08.2024 Prüfung 1 und Ergänzungsprüfung 2 (Brauchbarkeit Feld und Wald)
- Prüfung 1: Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit für Nachsuchen im Schalenwildrevier gemäß § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrPO.
- Prüfung 2: Ergänzungsprüfung zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit in Feld und Wald gemäß § 3.3.1 und § 3.3.2 der BrPO für Hunde, die die Prüfung 1 bereits früher oder vorab am Prüfungstag 23.09.2023 erfolgreich abgelegt haben.
Am 20.9.2024 Ergänzungsprüfung 3 (Brauchbarkeit Wasser)
- Prüfung 3: Ergänzungsprüfung zum Nachweis der Brauchbarkeit am Wasser gemäß § 3.4 der BrPO für Hunde, die die Prüfung 1 bereits erfolgreich abgelegt haben. Die Prüfung wird durchgeführt vom DJT Club e.V. Arbeitsgruppe Breisgau am 20.9.24 in Bremgarten.
Die Schweißfährten über 400 m werden mit Wildschweiß am Vortag getupft(Übernachtfährte).
Bitte beachten
- Die Führer der zur Prüfung 2 gemeldeten Hunde bringen geeignetes Schleppwild selbst mit.
- Für die Prüfung 3 wird die lebende Ente vom Veranstalter gestellt, die frisch tote Ente ist selbst mitzubringen.
- Die Vorlage eines Aubildungs- und Prüfungsbuches ist erforderlich.
Nenngeld & Teilnahmebedingungen
Die Zahl der Hunde wird für die Prüfung 1 und 2 auf acht begrenzt, Mitglieder der Jägervereinigungen Markgräflerland und Freiburg haben Vorrang; die Nennungen werden berücksichtigt in der Reihenfolge des eingegangenen Nenngeldes.
Nenngeld | 70,00 € | für die Prüfung 1 (Nachsuche im Schalenwildrevier) |
zusätzlich | 20,00 € | für die Zusatzprüfung (Brauchbar in Feld und Wald) |
zusätzlich | 70,00 € | für die Ergänzungsprüfung 3 (Brauchbarkeit Wasser) |
Nichtmitglieder einer Unterorganisation des Landesjagdverbands von Baden-Württemberg zahlen doppeltes Nenngeld.
Das Nenngeld ist Reugeld und wird bei Nichterscheinen nicht zurückerstattet. Anmeldungen ohne Überweisung des Nenngeldes gelten als nicht abgegeben und werden nicht berücksichtigt.
Bankverbindung
Kontoinhaber | Philipp Schell |
IBAN | DE18 6806 1505 0000 5205 35 |
BIC | GENODE61IHR |
Bank | Volksbank Breisgau-Markgräflerland |
Nennungen
Nennungen gehen an den Prüfungsleiter Philipp Schell:
per E-Mail | phschell(at)t-online.de |
per Post | Philipp Schell |
Nennung auf Formblatt Nr. 1 des LJV unter Beifügung einer Kopie der Ahnentafel und des Nachweises der Nenngeldzahlung.
Meldeschluss ist der 15.08.2024