Brauchbarkeits-Prüfung für Jagdhunde nach der BrPO im August 2024 - jetzt anmelden!

Die Jägervereinigung Markgräflerland führt ab August 2024 eine Brauchbarkeits-Prüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 aus. Meldeschluss ist der 15.08.2024.

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Die Jägervereinigung Markgräflerland richtet am 24. August 2024 und 20. September 2024 eine Brauchbarkeits-Prüfung in den Revieren um Freiburg nach der BrbPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2017 aus.

Zugelassen sind alle Jagdhunde gemäß § 2.2 Absatz a) bis g) der Prüfungsordnung, die am Prüfungstag 12 Monate alt sind und deren Eigentümer bzw. Führer Mitglied in einer Unterorganisation des Landesjagdverbands von Baden-Württemberg oder eines Mitgliedsvereins des Jagdgebrauchshundeverbands sind.

Es werden folgende Prüfungen durchgeführt:

Am 24.08.2024 Prüfung 1 und Ergänzungsprüfung 2 (Brauchbarkeit Feld und Wald)

  • Prüfung 1: Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit für Nachsuchen im Schalenwildrevier gemäß § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrPO.
  • Prüfung 2: Ergänzungsprüfung zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit in Feld und Wald gemäß § 3.3.1 und § 3.3.2 der BrPO für Hunde, die die Prüfung 1 bereits früher oder vorab am Prüfungstag 23.09.2023 erfolgreich abgelegt haben.

Am 20.9.2024 Ergänzungsprüfung 3 (Brauchbarkeit Wasser)

  • Prüfung 3: Ergänzungsprüfung zum Nachweis der Brauchbarkeit am Wasser gemäß § 3.4 der BrPO für Hunde, die die Prüfung 1 bereits erfolgreich abgelegt haben. Die Prüfung wird durchgeführt vom DJT Club e.V. Arbeitsgruppe Breisgau am 20.9.24 in Bremgarten. 

Die Schweißfährten über 400 m werden mit Wildschweiß am Vortag getupft(Übernachtfährte).


Bitte beachten

  • Die Führer der zur Prüfung 2 gemeldeten Hunde bringen geeignetes Schleppwild selbst mit.
  • Für die Prüfung 3 wird die lebende Ente vom Veranstalter gestellt, die frisch tote Ente ist selbst mitzubringen.
  • Die Vorlage eines Aubildungs- und Prüfungsbuches ist erforderlich.

Nenngeld & Teilnahmebedingungen

Die Zahl der Hunde wird für die Prüfung 1 und 2 auf acht begrenzt, Mitglieder der Jägervereinigungen Markgräflerland und Freiburg haben Vorrang; die Nennungen werden berücksichtigt in der Reihenfolge des eingegangenen Nenngeldes.

Nenngeld70,00 €für die Prüfung 1 (Nachsuche im Schalenwildrevier)
zusätzlich20,00 €für die Zusatzprüfung (Brauchbar in Feld und Wald)
zusätzlich70,00 €für die Ergänzungsprüfung 3 (Brauchbarkeit Wasser)

Nichtmitglieder einer Unterorganisation des Landesjagdverbands von Baden-Württemberg zahlen doppeltes Nenngeld.

Das Nenngeld ist Reugeld und wird bei Nichterscheinen nicht zurückerstattet. Anmeldungen ohne Überweisung des Nenngeldes gelten als nicht abgegeben und werden nicht berücksichtigt.


Bankverbindung

KontoinhaberPhilipp Schell
IBANDE18 6806 1505 0000 5205 35
BICGENODE61IHR
BankVolksbank Breisgau-Markgräflerland

Nennungen

Nennungen gehen an den Prüfungsleiter Philipp Schell:

per E-Mail 

phschell(at)t-online.de
per Post

Philipp Schell
Karrweg 1
79289 Horben

Nennung auf Formblatt Nr. 1 des LJV unter Beifügung einer Kopie der Ahnentafel und des Nachweises der Nenngeldzahlung.

Meldeschluss ist der 15.08.2024