Was ist der gesetzliche Rahmen des angebotenen Jagdausbildungskurs der JV Freiburg?
Form, Ablauf und Inhalt der Jägerprüfung sind in Baden-Württemberg in der „Verordnung über die Jägerprüfung“ (Jägerprüfungsordnung – JPrO) festgelegt und damit für Jagdscheinanwärter und Ausbildungsstätten verbindlich vorgeschrieben.
Der Jagdausbildungskurs der Jägervereinigung Freiburg e.V. (JVF) erfüllt alle vorgeschriebenen Bedingungen und ist daher vom zuständigen Kreisjagdamt offiziell anerkannt. Die JVF darf Ihnen demnach bei Ihrem eigenen Bemühen, den Jagdschein zu erlangen, die in obiger Jägerprüfungsordnung vorgeschriebene Ausbildung anbieten. Die Ausbildungsstätte der Jägervereinigung Freiburg hat im Jahr 2014 die gesetzl. geforderte…
ZERTIFIZIERUNG DER JAGDLICHEN AUSBILDUNGSSTÄTTEN
IN BADEN-WÜRTTEMBERG GEMÄß JPROVWV VOM 26. FEBRUAR 2013
...mit der Note sehr gut und ohne Auflagen erreicht.
Wozu benötige ich den Jagdausbildungskurs?
Im Vorbereitungskurs der JVF wird der Stoff behandelt, den Sie für die Jägerprüfung beherrschen müssen. Durch die Kursteilnahme sind Sie in der Lage, die erforderlichen Inhalte zu verstehen. So können Sie diese im Selbststudium vertiefen und lernen. Die regelmäßige Kursteilnahme bietet Ihnen die Möglichkeit, den Prüfungsstoff zu verstehen und ihn dann allein oder zweckmäßigerweise in Arbeitsgruppen zu vertiefen.
Wann laufen die Jagdausbildungskurse der Jägervereinigung Freiburg?
Die JVF hat über 25 Jahre Erfahrung mit der geforderten Ausbildung und bietet alljährlich ab Anfang November bis Mitte April einen anspruchsvollen Kurs mit einem erfahrenen Fachreferententeam an. Sie müssen nicht an allen Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen, wenn Sie an einigen Terminen aus beruflichen oder privaten Gründen verhindert sind. Für die Prüfungszulassung müssen Sie eine Mindeststundenzahl von 130 Stunden erreicht haben. Wir bieten ca. 200 Stunden theoretische und praktische Ausbildungsstunden an. Am Ende des Kurses bestätigen wir Ihnen die Anzahl der Anwesenheitsstunden für die Zulassung zur Prüfung.
Was muss ich tun, wenn ich den Jagdausbildungskurs belegen möchte?
Auf der Internetseite finden Sie ab Anfang April ein Anmeldeformular, das Sie bitte vollständig und leserlich ausgefüllt an unsere Geschäftsstelle senden:
Jägervereinigung Freiburg e.V. - Weinstetten 994 - 79258 Hartheim-Bremgarten
Nach Prüfung Ihrer Anmeldung und der vorhandenen Kurskapazitäten erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung oder eine Absage. Haben Sie eine verbindliche Teilnahmebestätigung von uns erhalten und treten vor Kursbeginn im November von Ihrer Kursteilnahme zurück, erhebt die Jägervereinigung Freiburg eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,-EUR.
Wie hoch sind die Gebühren für den Jagdausbildungskurs?
- 2.200 Euro* (inkl. Munition, Repetitorium und Heintges Lernsystem)
- 2.000 Euro* für Schüler, Studierende und Auszubildende
(*vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen an die Schießleistung zur Vorbereitung der Jägerprüfung durch die Novellierung des BJG)
Darin enthalten sind:
- der gesamte praktische und theoretische Unterricht (s. Kursplan)
- die Mitgliedschaft in der JVF während des Ausbildungsjahres
- Standgebühr (inklusive Versicherung) auf dem Schießstand Hartheim-Bremgarten an allen im Kursplan - aufgeführten Samstagen
- das Repetitorium
- Schulungsunterlagen
- Munition
- Tontaubenpassen, Kipphasenkarten und Passen für den laufenden Keiler
- Waffenleihgebühr.
Wann muss ich bezahlen?
Die Fälligkeit der Kursgebühr entsteht mit der Anmeldung und ist auf Aufforderung vor Kursbeginn auf das Konto der Jägervereinigung Freiburg e.V., zu entrichten.
Die Prüfungsgebühr ist erst bei Anmeldung (März des Folgejahres) zur Prüfung an den Landesjagdverband Baden-Württemberg zur entrichten, also nicht zur Fälligkeit der Kursgebühr.
Bankverbindung:
Sparkasse Freiburg
Kto.: 2001083
BLZ: 68050101
IBAN: DE04 6805 01010002 0010 83
BIC: FRSPDE66XXX
Wo, wann und wie melde ich mich zur Jägerprüfung an?
Die Prüfung ist beim Landesjagdverband Baden-Württemberg abzulegen. Nach Absprache mit dem Lehrgangsleiter melden Sie sich selbständig zur Prüfung beim LJV an
Der Anmeldung sind beizufügen:
- Formular „Anmeldung zur Jägerprüfung“ vom Landesjagdverband
- Beleg über die Zahlung der Prüfungsgebühr
- bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters
- der Nachweis über die jagdliche Ausbildung (wird von der Kursleitung erbracht).
Wie hoch ist die Prüfungsgebühr für die Jägerprüfung?
320,00 Euro (Änderungen vorbehalten)
Wichtig: Die Prüfungsgebühr über muss direkt an den Landesjagdverband Baden-Württemberg entrichtet werden, nicht an die Jägervereinigung Freiburg!
Die Anmeldung zur Prüfung und die Teilnahmebescheinigungen werden vom Lehrgangsleiter rechtzeitig an die Prüfungsstelle übersandt!
Wann erhalte ich die Zulassung zur Prüfung?
Sie erhalten die Zulassung durch den LJV, und zwar mindestens 2 Wochen vor Prüfungsbeginn zusammen mit der Einladung zu den einzelnen Prüfungsterminen,
- wenn die Unterlagen auf Inhalt und Vollständigkeit geprüft wurden und
- wenn Sie zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben.
Die Prüfung wird 4 x jährlich durchgeführt, die schriftlichen Prüfungen sind jeweils am letzten Montag im Januar, April und November eines jeden Jahres sowie am letzten Montag der Sommerferien in Baden-Württemberg vorgesehen. Hauptprüfungstermin ist Frühjahrsprüfung im April/Mai. Die Prüfung ist nicht öffentlich!
Wie ist die Jägerprüfung aufgebaut?
Die Prüfung besteht aus drei zeitlich voneinander getrennten Prüfungsabschnitten in folgender Reihenfolge:
1. Jagdliches Schießen mit Waffenhandhabung
2. Schriftliche Prüfung
3. Mündlich-praktische Prüfung
zu 1. Jagdliches Schießen mit Waffenhandhabung:
Innerhalb des JVK erhalten Sie die Ausbildung für das jagdliche Schießen auf dem vereinseigenen Schießstand in Hartheim-Bremgarten. Dort wird auch die Schießprüfung abgehalten. Sie können hier die Waffen der JVF sowohl zum Übungsschießen als auch zur Prüfung unentgeltlich nutzen. Sie werden dort nicht nur theoretisch (Waffenrecht, Waffentechnik, Sicherheitsbestimmungen etc.) laut Schießvorschrift des Deutschen Jagdschutzverbandes e.V., sondern auch praktisch im jagdlichen Schießen an Büchse, Flinte, Pistole und Revolver ausgebildet.
Sie müssen nach Abschluss des Kurses so geübt sein, dass Sie bei der Prüfung zumindest folgende Bedingungen erfüllen:
- Büchsenschießen mit der Kugel
Grundanforderung: Insgesamt 5 Kugeltreffer, jeweils in einer bestimmten Trefferzone. Von jeder der beiden Kugeldisziplinen werden jedoch nicht mehr als 3 Treffer gewertet. Sie geben ab
- 5 Schüsse auf eine Wildscheibe (stehender Rehbock) aus 100 m Entfernung sitzend, auf einem Rundholz aufgelegt,
- und weitere 5 Schüsse stehend freihändig im jagdlichen Anschlag auf eine fahrende Wildscheibe aus 50 m Entfernung (flüchtiger Überläufer).
Außerdem müssen Sie den Nachweis erbringen, dass sie während Ihrer Ausbildung mindestens je zehn Schüsse mit Revolver und Pistole abgegeben haben (wird von der Kursleitung bestätigt).
- Flintenschießen mit Schrot
Grundanforderung: Insgesamt 5 Treffer. Sie geben ab
- 10 Schüsse auf einen fahrenden Kipphasen aus 35 m Entfernung und müssen dabei 5 Treffer erzielen.
Zudem müssen Sie den Nachweis erbringen, mindestens 150 Tontauben während Ihrer Ausbildung beschossen zu haben (wird von der Kursleitung bestätigt).
- Waffenhandhabung praktischer Teil
Im Rahmen der Schießprüfung wird die Waffenhandhabung geprüft. Der Prüfling muss Jagdwaffen sicher handhaben können und in der Lage sein, unter Einhaltung der allgemeinen Sicherheitsbestimmungen und der Schießstandordnung den Anforderungen im Büchsen- und Flintenschießen zu genügen.
Eine einmalige Wiederholungsprüfung (Gesamtkugel und/oder Schrot) im jagdlichen Schießen ist den Prüflingen gestattet, die die geforderten Bedingungen nicht beim ersten Versuch erfüllen konnten. Sie wird am gleichen Tage abgehalten.
Wird die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, dürfen Sie trotzdem zur schriftlichen Prüfung antreten. Die Schießprüfung muss dann an einem der beiden folgenden Prüfungstermine wiederholt werden.
zu 2. Schriftliche und zu 3. Mündlich-praktische Prüfung
In der schriftlichen und mündlichen Jägerprüfung werden die folgenden 5 Prüfungs- und damit auch Ausbildungsfächer geprüft:
- Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Land- und Waldbau, Wildschadensverhütung.
- Jagdrecht, Waffenrecht, Waffentechnik, Führung von Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen).
- Führung von Jagdhunden, Jagdbetrieb
- Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik.
- Wildkrankheiten und Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen und Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel.
Ablauf der schriftlichen Prüfung:
Geprüft wird nach dem Multiple-Choice-Verfahren. Die Prüflinge haben bei der schriftlichen Prüfung Fragen aus den 5 Prüfungsfächern auf besonderen Prüfungsblättern zu beantworten (ca. 25 Fragen pro Fach), und zwar durch Ankreuzen einer oder mehrerer richtiger Antworten auf die Frage. Alle Prüflinge in Baden-Württemberg erhalten zur gleichen Zeit dieselben Fragen. Für die Prüfung sind 150 Minuten vorgesehen. Ab 13 richtigen Antworten pro Fach gilt das Fach als bestanden.
Ablauf der praktisch-mündlichen Prüfung:
Zu dieser Prüfung werden die Prüflinge in kleinere Gruppen bis zu höchstens 3 Prüflingen eingeteilt. Die Fächer 1 und 3 werden, wenn möglich im Gelände geprüft und bewertet. Jeder Prüfling soll etwa 15 Minuten in jedem Fach mündlich und praktisch geprüft werden.
Jedes Fach wird einzeln bewertet. Es gibt keine Noten, sondern die Prüfung wird als bestanden oder nicht bestanden gewertet.
Wann ist die Jägerprüfung bestanden?
In allen 5 Fächern muss sowohl im schriftlichen als auch im mündlich-praktischen Teil eine Leistung erbracht werden, die mit „bestanden“ bewertet wird. Das gleiche gilt für die Anforderungen in der Schießprüfung.
Wann erfahre ich, ob ich bestanden haben?
Alle Prüflinge erfahren unmittelbar nach der Auswertung der Prüfungsergebnisse direkt nach Abschluss der mündlich-praktischen Prüfung, ob sie die Jägerprüfung bestanden haben.
Wann bekomme ich das Prüfungszeugnis, wann den Jagdschein?
Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie einige Tage später vom Prüfungsvorsitzenden ein Prüfungszeugnis ausgehändigt. Dieses Zeugnis wird Ihnen in einer Feier zusammen mit dem Jägerbrief überreicht und berechtigt Sie zum Lösen des Jagdscheines beim Kreisjagdamt, allerdings erst dann, wenn Sie den Abschluss einer Jagdhaftpflicht-Versicherung nachweisen können.
Was muss ich tun, wenn ich die Prüfung nicht antreten kann?
Wenn Sie von der Prüfung zurücktreten müssen oder an der Prüfung verhindert sind, setzen Sie sich bitte umgehend mit der Behörde in Verbindung, bei der Sie sich zur Prüfung angemeldet haben.
Haben Sie weitere Fragen, die wir hier nicht beantwortet haben?
Dann schreiben Sie uns bitte Ihre Frage an info(at)jv-freiburg.de
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