Die Prüfung ist beschränkt auf 12 Hunde. Kursteilnehmer haben Vorrang. Geprüft wird die allgemeine Brauchbarkeit und die Brauchbarkeit für Nachsuchen auf Schalenwild sowie auf zwei Fährten die Brauchbarkeit für erschwerte Nachsuchen nach gültiger BrbPO. Alle Fährten (ÜF) werden mit Wildschweiß getupft.
Das Nenngeld beträgt 60 Euro für KJV-Mitglieder. Nennung bis 9. August an den Hundeobmann Peter Froitzheim. Vorzulegen sind Ahnentafel, gültiger Jagdschein und Impfpass.
Mörikestr. 8
72510 Stetten a.k.M.
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