Untersuchung von Schwarzwild auf Caesium 137

In welchen Gemeinden ist Untersuchungspflicht und wo ist es freiwillig?

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A: Untersuchungspflicht  (Stand 07.05.2021)

Aufgrund bisheriger Untersuchungsergebnisse gelten folgende Gemeinden im Landkreis als Überwachungsgebiet:
Breitnau, Eisenbach, Feldberg, Friedenweiler, Hinterzarten, Lenzkirch, Oberried, Schluchsee, St. Märgen und Titisee-Neustadt

Innerhalb des Überwachungsgebietes ist jedes erlegte Stück Schwarzwild auf Cäsium zu untersuchen. Ohne diese Untersuchung mit einem Ergebnis von unter 600 Bequerel ist das Wildbret nicht zum menschlichen Verzehr geeignet.
Sollte das Wildbret ohne diese Untersuchung selbst verzehrt oder in den Verkehr gebracht werden, kann dies den Tatbestand einer Straftat darstellen!

A: Untersuchung auf Cäsium 137 auf freiwilliger Basis:
Im sonstigen Teil des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald kann die Untersuchung von erlegtem Schwarzwild auf radioaktive Belastung (Cäsium 137) auf freiwilliger Basis (Monitoring) erfolgen
 

Procedere und Abgabestellen:
Bitte verwenden Sie den erforderlichen Untersuchungsantrag und beachten unbedingt, dass für die Untersuchung 500 Gramm Probenmaterial benötigt wird!
Mit einer geringeren Menge ist die Untersuchung nicht möglich.
Auch ist die Probe zwingend separat zu verpacken und nicht mit anderem Probenmaterial (Trichinenproben etc) zu "vermischen".

1. Messstelle im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Sautierstr. 30 Download Untersuchungsantrag Landratsamt
2. Messstelle Andreas Straub, Titisee-Neustadt
3. Messstelle Manfred Siefridt, Schluchsee

Lediglich die schriftlich durch die Jagdbehörde amtlich angeforderten Proben können beim Chemischen Veterinäruntersuchungsamt Freiburg, Bissierstrasse,  zur Untersuchung abgeben werden.

 

Was passiert bei positivem Untersuchungsergebnis?

1. Tierkörper und Aufbrüche werden kostenlos abgeholt:

Wenn Jäger einen Tierkörper oder Aufbruch von der Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) abholen lassen wollen, müssen die sich bei der TBA telefonisch (07774/93390) anmelden (mit Adressdaten) und bekommen dann eine Kundennummer.
Mit dieser Kundennummer können dann zukünftig telefonisch Abholaufträge aufgegeben werden.


2. Es gibt Schadenausgleich bei einem Messwert von über 600 Bq
Es ist seit dem 01.01.2021 ein neues Formular zu verwenden ist. Dieses ist unten zum Download bereitgestellt.
Um einen Entschädigungsantrag bearbeiten zu können, benötigt das Landratsamt folgende Unterlagen:

- aktuelles Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- das Messprotokoll der Cäsiumuntersuchung
- den Entsorgungsnachweis der Tierkörperbeseitigungsanstalt
- Quittung über die Untersuchungsgebühr (ohne Beleg werden diese Kosten nicht erstattet)
 

Für Rückfragen:
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Fachbereich Gesundheitlicher Verbraucherschutz
Sautierstraße 30, 79104 Freiburg i. Br.
Tel.: +49 761 2187 3817  Fax: +49 761 2187 77 3817
mailto:Markus.Fehrenbach(at)lkbh.de
http://www.breisgau-hochschwarzwald.de