Die Jägervereinigung Freiburg e. V. richtet am Samstag, den 26. September 2026, eine Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde gemäß der Brauchbarkeitsprüfungsordnung (BrbPO) des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg aus. Geprüft werden die Module 1.1 (Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier) und 1.2 (Zusatzmodul zur Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Schalenwild sowie für das Bringen von Haarnutz- und Federwild).
Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 12 Hunde begrenzt. Mitglieder der Jägervereinigung Freiburg e. V. werden bei der Vergabe der Startplätze bevorzugt berücksichtigt.
Prüfungsdetails und Ablauf
Die Schweißfährten über eine Länge von 400 Metern werden am Vortag mit Wildschweiß getupft und somit als Übernachtfährten gearbeitet.
Führer, die ihr Gespann für das Modul 1.2 nennen, müssen das dafür benötigte, geeignete Schleppwild (Haarnutz- und Federwild) in waidgerechtem Zustand selbst zur Prüfung mitbringen.
Für die Verpflegung während des Prüfungstages ist ein Vesper aus dem Rucksack vorzusehen. Getränke werden vor Ort gegen einen Beitrag in die Kasse bereitgestellt.
Nenngeld
- Modul 1.1: 80,00 €
- Modul 1.2: 20,00 €
Für Hundeführer, die nicht Mitglied in einer Unterorganisation des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg e. V. sind, verdoppelt sich das Nenngeld.
Das Nenngeld ist als Reuegeld zu verstehen; bei Nichtantreten oder Rückzug der Nennung erfolgt keine Rückerstattung.
Nennung und Ablauf der Anmeldung
Die Nennung erfolgt ausschließlich schriftlich auf dem offiziellen Formblatt Nr. 1 des Landesjagdverbandes. Dem vollständig ausgefüllten Formular, welches auch die Datenschutzerklärung beinhalten muss, sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Eine Kopie der Ahnentafel des Hundes.
- Der Nachweis über die Zahlung des Nenngeldes.
Das Nenngeld ist vorab auf das Konto der Jägervereinigung Freiburg zu überweisen. Als Verwendungszweck ist zwingend „Brauchbarkeitsprüfung 2026“ sowie der Name des Hundeführers anzugeben, sofern dieser nicht mit dem Kontoinhaber identisch ist. Ein Beleg dieser Überweisung muss der Nennung beiliegen.
Sparkasse Freiburg
IBAN: DE04 6805 0101 0002 0010 83
BIC: FRSPDE66XXX
Die vollständigen Unterlagen sind per Post oder per E-Mail an den Kursleiter zu richten:
Philipp Schell
Karrweg 1
79289 Horben
E-Mail: phschell(at)t-online.de
Meldeschluss ist der 7. September 2026. Maßgeblich ist der Eingang der Unterlagen.
Die ausführliche Ausschreibung sowie das entsprechende Nennformular stehen auf der Internetseite der Landesjagdverband zum Herunterladen bereit.
→ Nennformular herunterladen (PDF)