Unsere Arbeit ist passioniertes und überzeugtes Ehrenamt und für alle kostenlos.
Eine Rehkitzrettung ist nur sinnvoll, wenn alle Beteiligten – Landwirt, Jäger und Rettungsteam – aktiv zusammenarbeiten. Das ist die Grundvoraussetzung.
Von Landwirt- bzw. Jägerseite müssen ausreichend Holzkisten, Kaffeesäcke, Umzugskartons o. Ä. mit Beschwerungsmaterial für die gefangenen Rehkitze bereitgestellt werden.
Personen, die ein Kitz aufnehmen, sollten keine Raucher sein. Sie dürfen das Kitz nur mit Einmalhandschuhen und mit ausreichend Gras dazwischen, ohne engen Körperkontakt, anfassen.
Der Landwirt verpflichtet sich, das abgesuchte Gebiet innerhalb von drei Stunden nach Beendigung der Suchaktion zu mähen (je früher, desto besser).
Eine namentlich genannte Person verpflichtet sich, die gesicherten Rehkitze unmittelbar nach der Mahd, spätestens jedoch nach drei Stunden, wieder freizulassen und zu überwachen, ob sie von ihrem Muttertier wieder angenommen werden. Gegebenenfalls muss die Geiß mit dem „Kitzfiep“ gelockt werden.
Eine namentlich genannte Person verpflichtet sich außerdem, eventuell verwaiste Kitze, die nicht mehr vom Muttertier angenommen werden, in eine Aufzuchtstation zu bringen. Das kommt nur sehr selten vor, kann aber passieren. Adressen von Aufzuchtstationen können beim Drohnenpiloten erfragt werden.
Die neue Tierseuchenmeldeverordnung 2026 konkretisiert die Meldepflichten bei Wildkrankheiten und Zoonosen. Jägerinnen und Jäger müssen Verdachtsfälle…