Form, Ablauf und Inhalt der Jägerprüfung sind in Baden-Württemberg in der „Verordnung über die Jägerprüfung“ (Jägerprüfungsordnung – JPrO) festgelegt und damit für Jagdscheinanwärter und Ausbildungsstätten verbindlich vorgeschrieben.
Der Jagdausbildungskurs der Jägervereinigung Freiburg e.V. (JVF) erfüllt alle vorgeschriebenen Bedingungen und ist daher vom zuständigen Kreisjagdamt offiziell anerkannt. Die JVF darf Ihnen demnach bei Ihrem eigenen Bemühen, den Jagdschein zu erlangen, die in obiger Jägerprüfungsordnung vorgeschriebene Ausbildung anbieten. Die Ausbildungsstätte der Jägervereinigung Freiburg hat im Jahr 2014 die gesetzl. geforderte…
ZERTIFIZIERUNG DER JAGDLICHEN AUSBILDUNGSSTÄTTEN
IN BADEN-WÜRTTEMBERG GEMÄß JPROVWV VOM 26. FEBRUAR 2013
...mit der Note sehr gut und ohne Auflagen erreicht.
Im Vorbereitungskurs der JVF wird der Stoff behandelt, den Sie für die Jägerprüfung beherrschen müssen. Durch die Kursteilnahme sind Sie in der Lage, die erforderlichen Inhalte zu verstehen. So können Sie diese im Selbststudium vertiefen und lernen. Die regelmäßige Kursteilnahme bietet Ihnen die Möglichkeit, den Prüfungsstoff zu verstehen und ihn dann allein oder zweckmäßigerweise in Arbeitsgruppen zu vertiefen.
Die JVF hat über 25 Jahre Erfahrung mit der geforderten Ausbildung und bietet alljährlich ab Anfang November bis Mitte April einen anspruchsvollen Kurs mit einem erfahrenen Fachreferententeam an.
Sie müssen nicht an allen Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen, wenn Sie an einigen Terminen aus beruflichen oder privaten Gründen verhindert sind. Für die Prüfungszulassung müssen Sie eine Mindeststundenzahl von 130 Stunden erreicht haben. Wir bieten ca. 200 Stunden theoretische und praktische Ausbildungsstunden an.
Am Ende des Kurses bestätigen wir Ihnen die Anzahl der Anwesenheitsstunden für die Zulassung zur Prüfung.
Auf der Internetseite findest du ab Anfang April ein Online-Anmeldeformular, das du bitte vollständig ausgefüllt an uns übermittelst.
Nach Prüfung deiner Anmeldung und der vorhandenen Kurskapazitäten erhältst du eine Teilnahmebestätigung oder kommst auf Wunsch auf die Warteliste.
Hast du eine verbindliche Teilnahmebestätigung von uns erhalten und trittst vor Kursbeginn im November von der Kursteilnahme zurück, erhebt die Jägervereinigung Freiburg eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 EUR.
* vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen an die Schießleistung zur Vorbereitung der Jägerprüfung durch die Novellierung des BJG
Darin enthalten sind:
Die Fälligkeit der Kursgebühr entsteht mit der Anmeldung und ist auf Aufforderung vor Kursbeginn auf das Konto der Jägervereinigung Freiburg e.V., zu entrichten.
Die Prüfungsgebühr ist erst bei Anmeldung (März des Folgejahres) zur Prüfung an den Landesjagdverband Baden-Württemberg zur entrichten, also nicht zur Fälligkeit der Kursgebühr.
Bankverbindung:
Sparkasse Freiburg
Kto.: 2001083
BLZ: 68050101
IBAN: DE04 6805 01010002 0010 83
BIC: FRSPDE66XXX
Die Prüfung ist beim Landesjagdverband Baden-Württemberg (LJV) abzulegen.
Nach Absprache mit dem Lehrgangsleiter meldest du dich selbständig zur Prüfung beim LJV an.
Das geht über das Anmeldeportal des LJV:
Den Stand der Dinge könnt ihr dann unter Meine Prüfungstermine einsehen. Der LJV wird sich ggf. mit weiteren Fragen oder Informationen an dich wenden. Weitere Informationen zur Anmeldung findest du auf der LJV-Website.
375,00 Euro (Stand 2024, Änderungen vorbehalten)
Wichtig: Die Prüfungsgebühr über muss direkt an den Landesjagdverband Baden-Württemberg entrichtet werden, nicht an die Jägervereinigung Freiburg!
Die Anmeldung zur Prüfung und die Teilnahmebescheinigungen werden vom Lehrgangsleiter rechtzeitig an die Prüfungsstelle übersandt!
Sie erhalten die Zulassung durch den LJV, und zwar mindestens 2 Wochen vor Prüfungsbeginn zusammen mit der Einladung zu den einzelnen Prüfungsterminen,
- wenn die Unterlagen auf Inhalt und Vollständigkeit geprüft wurden und
- wenn Sie zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben.
Die Prüfung wird 4 x jährlich durchgeführt, die schriftlichen Prüfungen sind jeweils am letzten Montag im Januar, April und November eines jeden Jahres sowie am letzten Montag der Sommerferien in Baden-Württemberg vorgesehen. Hauptprüfungstermin ist Frühjahrsprüfung im April/Mai. Die Prüfung ist nicht öffentlich!
Die Prüfung besteht aus drei zeitlich voneinander getrennten Prüfungsabschnitten in folgender Reihenfolge:
Jedes Fach wird einzeln bewertet. Es gibt keine Noten, sondern die Prüfung wird als bestanden oder nicht bestanden gewertet. Alle Details dazu findest du in der Jägerprüfungsordnung auf der Seites des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg.
In allen 5 Fächern muss sowohl im schriftlichen als auch im mündlich-praktischen Teil eine Leistung erbracht werden, die mit „bestanden“ bewertet wird. Das gleiche gilt für die Anforderungen in der Schießprüfung.
Alle Prüflinge erfahren unmittelbar nach der Auswertung der Prüfungsergebnisse direkt nach Abschluss der mündlich-praktischen Prüfung, ob sie die Jägerprüfung bestanden haben.
Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie einige Tage später vom Prüfungsvorsitzenden ein Prüfungszeugnis ausgehändigt. Dieses Zeugnis wird Ihnen in einer Feier zusammen mit dem Jägerbrief überreicht und berechtigt Sie zum Lösen des Jagdscheines beim Kreisjagdamt, allerdings erst dann, wenn Sie den Abschluss einer Jagdhaftpflicht-Versicherung nachweisen können.
Wenn Sie von der Prüfung zurücktreten müssen oder an der Prüfung verhindert sind, setzen Sie sich bitte umgehend mit der Behörde in Verbindung, bei der Sie sich zur Prüfung angemeldet haben.
Dann schreibe uns bitte deine Frage an info(at)jv-freiburg.de.