Bestätigter Fall von Tularämie in Hartheim

Hasenpest im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald nachgewiesen

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Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist im Oktober bei einem Feldhasen die sogenannte Hasenpest (Tularämie) nachgewiesen worden. Der Hase wurde in Hartheim aufgefunden.

Der Nachweis des Erregers Franciscella tularensis ist bei Tieren an die zuständige Veterinärbehörde und bei Menschen an die zuständige untere Gesundheitsbehörde nach Infektionsschutzgesetz (§7 IfSG) meldepflichtig.

Die Tularämie ist eine Infektion von Hasenartigen und Nagetieren, insbesondere von Feldhasen mit dem Bakterium Francisella tularensis. Diese Erkrankung ist eine Zoonose und auf den Menschen übertragbar und kann teils schwerwiegende Erkrankungen hervorrufen.

Tularämie ist eine relativ seltene Zoonose. In den letzten 13 Monaten wurden jedoch sieben Krankheitsfälle beim Menschen dem Gesundheitsamt des Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und der Stadt Freiburg gemeldet. Drei Tularämie-Kranke konnten vom Gesundheitsamt einer gemeinsamen Quelle zugeordnet werden. Die Suche nach der Infektionsquelle ist immer ein wichtiger Teil der Ermittlungen des Gesundheitsamtes.

Das klinische Bild der Tularämie ist unspezifisch. Neben grippeähnlichen Symptomen (v. a. Fieber, Lymphknotenschwellungen, Schüttelfrost, Unwohlsein sowie Kopf- und Gliederschmerzen) kann das klinische Bild bei Tularämie sehr vielfältig sein:

  • Lymphknotenschwellungen nahe der Eintrittspforte (Haut, Rachen, Augen)
  • gastrointestinale Beschwerden (bei Lebensmittel)
  • Befall der Lunge mit möglicherweise schweren Komplikationen

Wenn bei der unteren Gesundheitsbehörde ein Tularämie-Fall gemeldet wird, dann wird das zuständige Veterinäramt über den Infektionsort und den möglichen Übertragungsweg informiert.

Verhaltensmaßregeln zur Vorbeugung

Um einer Infektion vorzubeugen werden folgende Verhaltensmaßregeln empfohlen:

  • Allgemeines Verhalten in der Natur:In freier Natur gefundene verendete Feldhasen oder Wildkaninchen sollten keinesfalls berührt werden. Ein direkter Kontakt mit Ausscheidungen, Blut und Organen von Wildtieren muss vermieden werden. Wer ein totes Tier findet, sollte stets den jeweiligen Jagdrevierbesitzer oder die Polizei informieren.
  • Schutzmaßnahmen für Jäger: Jäger sollten beim Umgang mit erlegten Feldhasen oder Wildkaninchen Mundschutz und Einmalhandschuhe tragen und sich nach der Arbeit die Hände gründlich reinigen und desinfizieren.
  • Verhalten beim Aufbrechen und Verwertung: Beim Aufbrechen von Feldhasen und Wildkaninchen ist auf bedenkliche Merkmale wie Milz-, Leber- oder Lymphknotenschwellungen zu achten. Im Verdachtsfall ist ein amtlicher Tierarzt hinzuziehen. Das Wildbret darf nicht als Lebensmittel verwendet werden.

Die Tierkörper sollten für eine weitere Untersuchung zur Verfügung gestellt, ansonsten aber fachgerecht, z. B. über eine Verwahrstelle entsorgt werden.

Quelle & Text: Veterinäramt Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald