Gültigkeit des Jagdscheins prüfen!

Info der UJB: Wenn Ihr Jagdschein ab dem 01.04.2025 nicht mehr gültig ist und Sie noch keinen Antrag auf Verlängerung gestellt haben, können Sie die Jagd nicht rechtmäßig ausüben.

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Info der Unteren Jagdbehörde des Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald an alle Mitglieder:


Im Zusammenhang mit der Gültigkeit von Jagdscheins weisen wir auf Folgendes hin:

Wenn Ihr Jagdschein ab dem 01.04.2025 nicht mehr gültig ist und Sie noch keinen Antrag auf Verlängerung gestellt haben, können Sie die Jagd nicht rechtmäßig ausüben. Die Jagdausübung ohne gültigen Jagdschein stellt eine (jagdrechtliche) Ordnungswidrigkeit dar.

Die Ungültigkeit des Jagdscheins hat den Verlust der Jagdpachtfähigkeit zur Folge. Für Jagdpächterinnen und Jagdpächter bedeutet dies, dass ihr Jagdpachtvertrag
ungültig wird oder bereits ungültig ist.

Durch die Ungültigkeit Ihres Jagdscheines kann auch z.B. die Anerkennung als Wildtierschützer oder die Beauftragung zur Trichinenprobenentnahme ungültig werden. Werden trotz erloschener Berechtigung jagdliche Handlungen oder auch Probeentnahmen durchgeführt, kann dies den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder ggf. einer Straftat erfüllen.

Um kostenpflichtige Maßnahmen zu vermeiden, bitten wir Sie, dies unbedingt zu beachten.

Für die Verlängerung des Jagdscheins sind uns folgende Unterlagen vorzulegen:

  • der bisherige Jagdschein
  • das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
  • der Nachweis einer bestehenden Jagdhaftpflichtversicherung mit Gültigkeit für die gesamte Gültigkeitsdauer des Jagdscheines

Hinweis aus dem Waffenrecht:

Bitte beachten Sie, dass Sie ohne gültigen Jagdschein auch das Bedürfnis zum Waffenbesitz verlieren. Das bedeutet, dass ohne gültigen Jagdschein Ihre Waffenbesitzkarte nach § 45 Waffengesetz kostenpflichtig widerrufen werden muss.

Wenn jemand eine Waffe ohne ein entsprechendes Bedürfnis besitzt, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Dies kann als Straftat gewertet werden und zieht in der Regel erhebliche rechtliche Konsequenzen (Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Beschlagnahme der Waffen) nach sich.

Die genauen Strafen hängen von den Umständen des Einzelfalls ab, einschließlich der Art der Waffe und der Schwere des Verstoßes. Es ist wichtig, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.


Wie sie den Jagdschein beantragen bzw. verlängern können, erfahren Sie auf der Website des Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald bzw. der Website der Stadt Freiburg.