Hinweise zur Jagdscheinverlängerung 2025

Das Kreisjagdamt Breisgau-Hochschwarzwald bittet darum, Verlängerungen des Jagdscheins 2025 erst ab Februar durchzuführen.

Erstellt am

Die für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zuständige Untere Jagdbehörde hat uns folgende Hinweise zur Jagdscheinverlängerung 2025 übermittelt:


In den kommenden Wochen werden die notwendigen Überprüfungen der Zuverlässigkeit durch die zuständigen Behörden veranlasst. Da diese nach der Änderung des Waffengesetzes nochmals umfangreicher geworden sind, ist mit dem Abschluss der Überprüfungen ca. Anfang Februar zu rechnen.

Daher bitten wir Sie uns die Anträge auf Verlängerung erst ab Anfang / Mitte Februar 2025 zuzusenden bzw. sich dann für einen persönlichen Termin telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.

Zur Verlängerung des Jagdscheines sind uns vorzulegen:

  • das Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • der Nachweis über die bestehende Jagdhaftpflichtversicherung mit Laufzeit für die gesamte Gültigkeitsdauer des Jagdscheines
  • der bisherige Jagdschein
  • sollte in diesem kein Platz für eine weitere Verlängerung sein, bitten wir Sie uns zusätzlich ein Passbild vorzulegen

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen besinnliche Weihnachtstage und einen guten Start ins neue Jahr!

Mit freundlichen Grüßen
Markus Fehrenbach


Für weitere Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an das zuständige Kreisjagdamt.