Hunde: Anmeldung Brauchbarkeitsprüfung 2023

Die Prüfung ist leider bereits ausgebucht!!

 

Die JV Markgräflerland richtet am 23.09.2023 eine Brauchbarkeits-Prüfung in den Revieren um Freiburg nach der BrbPO des LJV Baden - Württemberg vom 1.4.2017  aus.

 

Zugelassen sind alle Jagdhunde gemäß § 2.2 Absatz a) bis g) der Prüfungsordnung, die am Prüfungstag 12 Monate alt sind und deren Eigentümer bzw. Führer Mitglied in einer Unterorganisation des Landesjagdverbands von Baden – Württemberg oder eines Mitgliedsvereins des Jagdgebrauchshundeverbands sind.

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Die Prüfung ist leider bereits ausgebucht!!

 

Ausschreibung Brauchbarkeitsprüfung 2023

 

Die JV Markgräflerland richtet am 23.09.2023 eine Brauchbarkeits-Prüfung in den Revieren um Freiburg nach der BrbPO des LJV Baden - Württemberg vom 1.4.2017  aus.

Zugelassen sind alle Jagdhunde gemäß § 2.2 Absatz a) bis g) der Prüfungsordnung, die am Prüfungstag 12 Monate alt sind und deren Eigentümer bzw. Führer Mitglied in einer Unterorganisation des Landesjagdverbands von Baden – Württemberg oder eines Mitgliedsvereins des Jagdgebrauchshundeverbands sind.

 

Es werden folgende Prüfungen durchgeführt:

 

 

Am 23.09.2023 Prüfung 1 und Ergänzungsprüfung 2 ( Brauchbarkeit Feld und Wald )

 

Prüfung 1 zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit für Nachsuchen im

                  Schalenwildrevier gemäß § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrPO.

Prüfung 2 Ergänzungsprüfung zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit in Feld und Wald gemäß

                  § 3.3.1 und § 3.3.2 der BrPO für Hunde, die die Prüfung 1 bereits früher oder vorab am

                  Prüfungstag 23.09.2023 erfolgreich abgelegt haben.

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Die Schweißfährten über 400 m werden mit Wildschweiß am Vortag getupft(Übernachtfährte).

 

Die Führer der zur Prüfung 2 gemeldeten Hunde bringen geeignetes Schleppwild selbst mit.

 

Die Zahl der Hunde wird für die Prüfung 1 und 2 auf  8 begrenzt, Mitglieder der JVen Markgräflerland und Freiburg haben Vorrang; die Nennungen werden berücksichtigt in der Reihenfolge des eingegangenen Nenngeldes.

 

Nenngelds von          70,00 € für die Prüfung 1 ( Nachsuche im Schalenwildrevier )

        zusätzlich          20,00 € für die Zusatzprüfung 2 ( Brauchbar in Feld und Wald )

 

Das Nenngeld ist Reugeld und wird bei Nichterscheinen nicht zurückerstattet.

Anmeldungen ohne Überweisung des Nenngeldes gelten als nicht abgegeben und werden nicht berücksichtigt.

Nichtmitglieder einer Unterorganisation des Landesjagdverbands von Baden – Württemberg zahlen doppeltes Nenngeld.

( Überweisung an den Prüfungsleiter:  P.Schell , IBAN: DE18680615050000520535;

BIC: GENODE61IHR; VoBa Breisgau - Markgräflerland ).

Nennungen  an Philipp Schell, Karrweg 1, 79289 Horben, per e-mail an phschell(at)t-online.de

Nennung auf Formblatt Nr. 1 des LJVunter Beifügung einer Kopie der Ahnentafelund des Nachweises derNenngeldzahlung, das Formblatt kann von der homepage  der Jägervereinigung heruntergeladen oder angefordert werden bei Philipp Schell, Karrweg 1, 79289 Horben, e-mail siehe oben.

 

Meldeschluss ist  der 10.09.2023!