Bitte übersenden Sie uns Ihren Jagdschein, der zur Verlängerung ansteht frühestens Ende Februar 2023. Da die Verlängerung erst nach Abschluss der Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgen kann, ist die Verlängerung zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich.
Bitte übersenden Sie uns Ihren Jagdschein zusammen mit dem hier beigefügten Antragsformular und dem Nachweis über die bestehende Jagdhaftpflichtversicherung.
Wir weisen darauf hin, dass die Jagdhaftpflichtversicherung den Zeitraum der beantragten Jagdscheinverlängerung umfassen muss.
Bitte kontrollieren Sie auch, ob im Jagdschein noch Platz für eine Verlängerung ist ( s. bis einschl. S.5). Sollte kein Platz mehr sein, übersenden Sie uns bitte zusätzlich auch ein Passbild. Sofern keine Flächen z.B. bei Eigenjagd bzw. Pachtvertrag eingetragen sind (s.8 ),
brauchen Sie den vollen Jagdschein (Gültigkeit bis 31.03.2023) dann nicht mehr zuzusenden.
Diese Hinweise gelten für Jagdscheininhaber im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald!
Sollten hierzu Rückfragen bestehen, stehen wir Ihnen per E-Mail unter verbraucherschutz(at)lkbh.de oder telefonisch unter: 0761/2187-3826 gerne zur Verfügung.
Vielen Dank und
mit freundlichen Grüßen
Martina Fotschki
___________________________________________
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Fachbereich Gesundheitlicher Verbraucherschutz
Sautierstraße 30, 79104 Freiburg i. Br.
Tel.: +49 761 2187 3826 Fax: +49 761 2187 77 3826
mailto:Martina.Fotschki(at)lkbh.de
http://www.breisgau-hochschwarzwald.de
___________________________________________