Meldung und Beprobung von Fall- und Unfallwild (Schwarzwild) sowie krank erlegtem Schwarzwild

Folgende Mitteilung hat uns die Untere Jagdbehörde des Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zur Weitergabe an unsere Mitglieder übermittelt:

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Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass weisen wir Sie auf folgendes Prozedere beim Auffinden von Fall- oder Unfallwild, und dem Erlegen von krankem Schwarzwild hin:

Aufgrund der weiterhin aktuellen Rechtsgrundlagen ist Schwarzwild, was als Fall- oder Unfallwild gefunden, oder krank erlegt wird, zwingend auf ASP zu untersuchen. Um die Beprobung so einfach wie möglich zu gestalten, reicht hier (im Gegensatz zur freiwilligen und stichprobenartigen Beprobung von gesund erlegten Stücken) eine Tupferprobe aus, da hierfür der Tierkörper nur minimal geöffnet werden muss. Krank erlegtes Wild wird auch über die Blutproben (Röhrchen) getestet.

Wir bitten Sie bei der Beprobung den Fundort nach Möglichkeit zu georeferenzieren und diese Geodaten im Untersuchungsantrag anzugeben. Nach der Entnahme der Tupferprobe ist diese zusammen mit dem Untersuchungsantrag an das THI Freiburg, Am Moosweiher 2 in Freiburg zu bringen. Bitte nur die Probe anliefern, keinesfalls den ganzen Tierkörper!! Der Tierkörper ist zur Entsorgung in die nächst gelegene Verwahrstelle zu verbringen.

Mittlerweile ist für die Eingabe von Fall- und Unfallwild im Wildtierportal die Georeferenzierung zwingend vorgeschrieben. Damit auch uns aktuelle Geodaten der Fundorte zur Verfügung stehen bitten wir Sie, den Fund von Fall- oder Unfallwild noch am gleichen Tag im Wildtierportal (und ggf. auch im Tierfundkataster) zu erfassen und uns hierüber telefonisch oder per Mail (0761/2187-3928, vetamt(at)lkbh.de) zu informieren.

Sofern das Untersuchungsamt nach Abschluss der Untersuchung die Prämierungsfähigkeit der Probe feststellt, werden Sie für den Ihnen entstandenen Aufwand wie folgt entschädigt:

  • Beprobung von Fallwild, Unfallwild und krank erlegtem Wild: 50 Euro
  • Georeferenzierung von Fallwild und Meldung ans Veterinäramt / Jagdamt: 50 Euro zusätzlich

Im Rahmen der vorbeugenden Tierseuchenbekämpfung bitten wir Sie bei Schwarzwild bzgl. des Fallwilds besonders aufmerksam zu sein und die Beprobung / Entsorgung durchzuführen. Nur auf diesem Weg kann ein möglicher Seucheneintrag schnell erkannt werden und die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden. Das entsprechende Infoblatt ist hier beigefügt.

Wir danken Ihnen schon heute für Ihre Bemühungen und Ihre Unterstützung!

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Fehrenbach

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Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Fachbereich 390 - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Sautierstraße 30
79104 Freiburg i. Br.
Tel.: +49 761 2187-3817
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Markus.Fehrenbach(at)lkbh.de
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