Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Verwahrstellen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald lediglich zur Entsorgung von Fallwild, Aufbrüchen und sonstigen Teilen von Tierkörpern von Wildtieren dienen.
Jegliche Wildbearbeitung im Rahmen der Gewinnung als Lebensmittel ist nicht zulässig. Hierzu gehören auch das Aufbrechen und ggf. Abschwarten / aus der Decke schlagen.
Ebenso ist jeglicher Missbrauch der Verwahrstellen, z.B. als Abladeplatz sonstigen Unrates oder als KFZ- Waschplatz, zu unterlassen.
Plastiktüten oder -säcke sind vor dem Einkippen in den Entsorgungscontainer zu entfernen, da der Containerinhalt sonst nicht vom TNP- Entsorger mitgenommen wird.
Sollten Ihrerseits hierzu Rückfragen bestehen, bitten wir Sie sich mit uns in Verbindung zu setzen.
zitiert aus einem Schreiben der Unteren Jagdbehoerde von Markus Fehrenbach