Die zur Trichinenuntersuchung notwendigen Wildmarken werden dem Landkreis entsprechend der Schwarzwildstrecke zur Verfügung gestellt. Diese Marken werden u. a. durch die Jagdbehörde auf Anforderung an die Jägerschaft ausgegeben. Hier ist zu dokumentieren, welche Nummern an welche Person ausgegeben, und wann diese Nummern verwendet wurden.
Bei der Durchsicht dieser Dokumentation haben wir nun festgestellt, dass seit 2020 an eine Vielzahl von Personen immer wieder Wildmarken ausgegeben wurden, welche aber bis heute nicht verwendet wurden. Daher gehen wir davon aus, dass hier Restbestände von Wildmarken in der Jägerschaft vorhanden sind, welche tatsächlich nicht mehr benötigt werden.
Daher bitten wir Sie für sich selbst zu prüfen, ob Sie die ggf. bei Ihnen noch vorhandenen Wildmarken grundsätzlich noch benötigen. Falls Sie nicht benötigte Restbestände an alten Wildmarken (egal ob grün oder gelb) in Ihrem Bestand haben sollten wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns diese zur weiteren Verwendung zurücksenden würden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Fehrenbach
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Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Fachbereich 390 - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
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