Der Landesjagdverband Baden-Württemberg übermittelte uns folgende Information:
Erfreulicherweise konnte das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) eine Weiterfinanzierung der Kostenübernahme bei der Umsetzung von verkehrsrechtlichen Anordnungen bei revierübergreifenden Bewegungsjagden auf Schwarzwild für das Jagdjahr 2025/2026 sicherstellen. Der Landesjagdverband hat sich gemeinsam mit weiteren Institutionen hierfür intensiv eingesetzt. (Landesjagdverband: Kosten für verkehrsrechtliche Anordnungen).
Das Informations- und Hinweisschreiben erhalten Sie zur Kenntnisnahme auf der Website des LJV: