Afrikanische Schweinepest - aktuelle Info des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald

Die Afrikanische Schweinepest hat seit Mitte Juni 2024 Hessen und Rheinland-Pfalz erreicht. Aufgrund bittet das LRA um Beachtung einiger Punkte.

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Die Nachfolgende Information haben wir von der UJB des LRA Breisgau-Hochschwarzwald mit bitte um Weitergabe erhalten:

Die Afrikanische Schweinepest hat seit Mitte Juni 2024 Hessen und Rheinland-Pfalz erreicht. Bis zum 19.07.2024 wurden dort über 50 infizierte Stücke festgestellt.

Aufgrund der aktuellen Situation weisen wir Sie auf das beigefügte Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen hin und bitten Sie um Beachtung folgender Punkte:

  • Nach der Durchführungsverordnung zum JWMG ist es verboten, Aufbruch, Schwarte oder sonstige Teile von Schwarzwild im Revier zu entsorgen! Die Entsorgung muss über die bekannten Verwahrstellen erfolgen.
  • Gesund erlegtes Schwarzwild soll weiterhin stichprobenhaft untersucht werden, die Untersuchung von jedem Stück ist nicht erforderlich.
  • Fallwild, Unfallwild und krank erlegte Tiere müssen zwingend untersucht werden! Sollten Sie ein verendetes Stück Schwarzwild finden,
    • setzen Sie sich telefonisch mit der Veterinärbehörde unter 0761/2187-3928 oder per Mail an vetamt(at)lkbh.de in Verbindung
    • übermitteln Sie die Geokoordinaten des Fundortes an die Veterinärbehörde. Verwenden Sie hierfür das Tierfundkataster oder das Wildtierportal. Bei Verwendung des Wildtierportals müssen zusätzlich die Geodaten des Fundortes per Mail an vetamt(at)lkbh.de geschickt werden, das Tierfundkataster versendet diese Mail automatisch.
  • Die erforderlichen Probensets können beim Landratsamt (Veterinär- und Jagdbehörde) angefordert / abgeholt werden. In der Verwahrstelle sind Probensets für den Notfall hinterlegt.
  • Für die Beprobung von erlegtem Schwarzwild sind die 2 Röhrchen mit Blut zu befüllen. Sollte bei Fall- oder Unfallwild nicht ausreichend Blut vorhanden sein, kann im Notfall die Beprobung durch den Tupfer erfolgen. Dieser muss so gut wie möglich mit Blut getränkt werden. Hierzu bitten wir Sie die Anlei-
    tung in beigefügten Merkblatt zu beachten.

  • Aufgrund der Wichtigkeit der Untersuchung von Fall- und Unfallwild erhalten Sie für die Meldung des Fundes an die Veterinärbehörde und die Georeferen-
    zierung eine Prämie von 50 Euro. Weitere 50 Euro erhalten Sie, wenn Sie eine Probe entnehmen und diese der Untersuchung zuführen.

  • Wir bitten Sie in jedem Fall den Untersuchungsantrag vollständig und leserlich auszufüllen und unbedingt eine Mailadresse anzugeben.

  • Da wir derzeit in Baden-Württemberg keine positiven Ergebnisse haben, und da die ASP für den Menschen ungefährlich ist, darf das Wildbret auch ohne das Ergebnis der SAP-Untersuchung verwertet werden. Mitteilungen über den Probeneingang und das Untersuchungsergebnis werden derzeit nicht versandt.

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest erhalten Sie auf der Homepage des Friedrich-Löffler-Instituts oder dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Hinweis:

Landwirte, Obstbauern und Winzer, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen, sollten nach wie vor darauf achten, dass diese keine Lebensmittel tierischen Ursprungs aus dem Heimatland mitbringen und Speisereste immer „wildschweinsicher“ entsorgt werden.

Juli 2024
Ihre Jagdbehörde und Fachbereich Veterinärwesen