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Hier ist es weiterhin erforderlich, stichprobenweise erlegtes Schwarzwild auf Afrikanische Schweinepest untersuchen zu lassen.

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Hier ist es weiterhin erforderlich, stichprobenweise erlegtes Schwarzwild auf Afrikanische Schweinepest untersuchen zu lassen. Die Beprobung ganzer Jagdstrecken eines Jagdtages ist hierbei nicht erforderlich.
        Die Probesets für die Entnahme und Einsendung der Schweißproben können ebenfalls telefonisch oder per Mail angefordert werden.        
        Um die durch das Ministerium geforderte Anzahl von Monitoringproben (120 Stück) erfüllen zu können, bitten wir Sie dringend um Ihre aktive Unterstützung. Leider wurden in diesem Jahr bisher nur wenige Proben entnommen und eingeschickt.
        Bei krank erlegten Stücken Schwarzwild sollten unbedingt eine Probe zur Untersuchung entnommen werden.
        Wir weisen darauf hin, dass tot aufgefundene Stücke Schwarzwild der zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden müssen und die Beprobung dann nach Absprache erfolgt.
        Für die Beprobung von Fall- und Unfallwild wird eine Unkostenpauschale in Höhe von 50 Euro gewährt.

 

zitiert aus dem Schreiben der Unteren Jagdbehoerde von Markus Fehrenbach