Cäsiumuntersuchung bei erlegtem Schwarzwild

Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob das Stück zum menschlichen Verzehr verwendet wird oder nicht.

 

Welche Kommunen betroffen sind: siehe unten

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  • Cäsiumuntersuchung bei erlegtem Schwarzwild


        Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gelten zum heutigen Zeitpunkt folgende Gemeinden als Überwachungsgebiet:
        Breitnau
        Eisenbach
        Feldberg
        Friedenweiler
        Hinterzarten
        Lenzkirch
        Oberried
        Schluchsee
        St. Märgen
        Titisee-Neustadt

        In diesen Gemeinden ist zwingend jedes erlegte Stück Schwarzwild auf Cäsium zu untersuchen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob das Stück zum menschlichen Verzehr verwendet wird oder nicht.
        Die Nichtbeachtung dieser Untersuchungspflicht kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder sogar einer Straftat darstellen.
       
        Alle weiteren Gemeinden in unserem Landkreis gelten als sogenanntes Monitoringgebiet. Um auch in den Monitoringgebieten eine aussagekräftige Datenlage sicherzustellen, sollen die Jagdausübungsberechtigten freiwillig stichprobenweise erlegtes Schwarzwild beproben und untersuchen lassen. Sofern durch diese freiwilligen Proben nicht ausreichend viele Ergebnisse erzielt werden, müssen in diesen Monitoringgebieten Proben amtlich angefordert, bzw. die Jagdausübungsberechtigten zur Entnahme beauftragt werden. Wir bitten Sie auch hier um Ihre aktive Unterstützung, Bzgl. der jeweiligen Cäsium-Untersuchungsstellen verweisen auf die ebenfalls beigefügte Liste.
        Die notwendigen Vordrucke und Informationen finden Sie unter https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/pb/site/Breisgau-Hochschwarzwald/node/1436846?QUERYSTRING=Jagd
       

zitiert aus einem Schreiben der Unteren Jagdbehoerde von Markus Fehrenbach