Innenministerium deutet Begrenzung von Langwaffen an

Ein Schreiben der GVV Müllheim verunsichert Jäger wegen möglicher Bedürfnisprüfung bei über zehn Langwaffen - MdL Reinhold Pix reagiert mit Schreiben an die Behörde.

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Ein kürzlich an alle Jäger verschicktes Schreiben des Innenministeriums Baden-Württemberg sorgt für Diskussionen: Bei zehn oder mehr Langwaffen könnte eine Bedürfnisprüfung drohen. Die Jägervereinigung Freiburg hat umgehend reagiert und Kontakt zum Landtagsabgeordneten Reinhold Pix aufgenommen. In seiner Stellungnahme kritisiert er diese pauschale Vorgehensweise scharf, betont, dass das Waffengesetz keine Obergrenze festlegt und bezeichnet die Maßnahme als nicht durch das Gesetz gedeckt.

Hintergrund des Schreibens

Das GVV-Schreiben, dessen Anstoß vom CDU-geführten Innenministerium Baden-Württemberg ausging, weist unter Bezugnahme auf Gerichtsurteile darauf hin, dass die Privilegierung nach § 13 Abs. 2 Satz 2 WaffG keine unbegrenzten Erwerbsmöglichkeiten für Waffen bietet. Konkret wird ausgeführt, dass bei zehn oder mehr Langwaffen eine Bedürfnisprüfung durch die Waffenbehörde erfolgen kann, was die Eintragung weiterer Waffen erschweren könnte. Das Schreiben nennt zudem „Waffenhorten“ als möglichen Anlass für eine solche Prüfung. Dieses Hinweisschreiben wurde pauschal an alle Jägerinnen und Jäger verschickt, unabhängig von ihrem tatsächlichen Waffenbesitz.

Stellungnahme von Reinhold Pix

Die Jägervereinigung Freiburg hat dieses Schreiben und die darin angedeuteten restriktiven Auslegungen der waffenrechtlichen Bestimmungen, die auch bestehende Erlaubnisse betreffen könnten, aufmerksam zur Kenntnis genommen und inhaltlich mit dem auf Waffenrecht spezialisierten Anwalt A. Eichener besprochen. Um die Interessen unserer Mitglieder zu vertreten, haben wir anschließend umgehend Kontakt zu Reinhold Pix (Bündnis 90/Die Grünen) aufgenommen. Herr Pix ist Abgeordneter des Landtags von Baden-Württemberg, Sprecher für Wald, Wild und Wein sowie Vorsitzender des Arbeitskreises Ländlicher Raum, Ernährung und Verbraucherschutz.

Reinhold Pix hat daraufhin am 14. August 2025 eine Stellungnahme (PDF) an den GVV Müllheim-Badenweiler gesendet. Darin wurde klar Position bezogen:

  • Keine gesetzliche Obergrenze für Langwaffen: Das Waffengesetz sieht für Jäger keine ausdrückliche zahlenmäßige Begrenzung des Langwaffenbesitzes vor.
  • Kein ungedeckter Eingriff: Eine pauschale Begrenzung stellt nach Expertenmeinung einen nicht durch das Gesetz gedeckten Eingriff in das Waffenrecht dar.
  • Unklare Begriffe: Begriffe wie „Waffenhorten“ sind rechtlich nicht definiert und es fehlen klare Regelungen für geerbte Waffen.
  • Kritik an Überregulierung: Dieses Vorgehen wird als zusätzliche Überregulierung gesehen, die keinen Sicherheitsgewinn bringt, die Jagdausübung erschwert und das Vertrauen untergräbt.
  • Forderung nach Rechtsstaatlichkeit: Es wird appelliert, Jägerinnen und Jägern keine unbegründeten Überprüfungen aufzuerlegen und den gesetzlich definierten Rahmen des Waffengesetzes einzuhalten.

Wir bleiben dran!

Die Jägervereinigung Freiburg verfolgt diese Angelegenheit aufmerksam und bleibt im Austausch mit den zuständigen Behörden und politischen Ansprechpartnern, unabhängig von deren Parteizugehörigkeit, um die Interessen unserer Mitglieder zu wahren. Der Vorfall zeigt, dass nicht die Parteizugehörigkeit der Akteure im Landtag ausschlaggebend ist, sondern das Engagement der Interessenvertretungen.

Die entsprechenden Schreiben der GVV Müllheim und von Reinhold Pix als PDF-Dateien herunterladen (siehe “Zugehörige Dateien” unten).

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Vorstand der Jägervereinigung Freiburg e. V.