Ab November wieder zweimalige Annahme von Proben beim LRA Breisgau- Hochschwarzwald
Montag bis 10:00 Uhr
und
Donnerstag bis 12:00 Uhr
Da auch in jüngerer Vergangenheit vereinzelte Fälle von festgestellten Trichinen bei erlegtem Schwarzwild bekannt wurden, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass jedes erlegte Stück Schwarzwild, Dachs sowie sonstiger Wildarten, die Träger von Trichinen sein können, auf Trichinen zu untersuchen sind, sofern dieses dem menschlichen Verzehr dient. Hier inbegriffen ist sowohl die Verwendung des Fleisches im häuslichen Gebrauch als auch die Abgabe an Dritte. Auch aufgrund bei uns eingegangener Anfragen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass von dieser Untersuchungspflicht (auch bei gestreiften Frischlingen) keine Ausnahme möglich ist. Die Abgabe von Wild an Verbraucher vor Abschluss der amtlichen Untersuchun g auf Trichinen stellt den Tatbestand einer Straftat dar.
Bzgl. der aktuellen Trichinenuntersuchungsstellen verweisen wir auf die beigefügte Liste. Erforderliche Wildmarken und Wildursprungsscheine können telefonisch oder per Mail unter verbraucherschutz(at)lkbh.de angefordert werden.
zitiert aus einem Schreiben von der Unteren Jagdbehoerde von Markus Fehrenbach
Die Trichinenuntersuchung ist ein wichtiger Schritt im Lebensmittel- und Gesundheitswesen, der dazu dient, das Vorhandensein von Trichinen in Fleischproben zu überprüfen. Trichinen sind winzige parasitäre Würmer, die in einigen Fleischarten vorkommen können, insbesondere in Wildfleisch und Schweinefleisch. Sie können beim Menschen eine schwere Krankheit namens Trichinellose verursachen, wenn infiziertes Fleisch verzehrt wird.
Trichinenuntersuchungsstellen ab dem 1. November 2023