Rehkitz gefunden - was mache ich jetzt?
Ist das Rehkitz unverletzt und eine Rückführung zum Muttertier nicht möglich, so wird es ein Wettlauf mit der Zeit. Das Rehkitz kann nicht länger als 5-7 Stunden ohne Versorgung überleben.
Bei verwaisten Kitzen ist unser richtiges Verhalten für die Rehkitze überlebenswichtig. Die Rückführung zum Muttertier muss stets das oberste Ziel sein, dies kann in manchen Fällen auch nach einer Erstversorgung noch möglich sein.
Doch in vielen Fällen ist eine Rückführung nicht möglich.
Immer wieder kommt es leider zu bedauerlichen Zwischenfällen, die überall vorkommen können. Wildunfälle, Viruserkrankungen, unaufgeklärte Spaziergänger oder freilaufende Hunde – es gibt viele Möglichkeiten, die zu einem verwaistem Jungtier führen.
Erste Priorität hat die Rückführung zum Muttertier.
Aber Achtung: Nur gesunde und unverletzte Jungtiere können rückgeführt werden, immer vorausgesetzt, dass sich das Muttertier in der Nähe befindet und möglichst ungestört zum Fundort zurückkehren kann. Das Jungtier sollte nicht länger als maximal 7 Stunden ohne Versorgung sein. Hat das Rehkitz Verletzungen oder ist sehr schwach oder apathisch, macht die Rückführung keinen Sinn. Eine vorausgegangene Zustandseinschätzung ist unerlässlich. Nach dem Fund muss stets eine sachkundige Stelle informiert werden, die den Zustand und die Erfolgschancen einschätzen kann. Zudem kann dann auch je nach Situation die genaue Durchführung angeleitet und unter Umständen zum Wohle des Jungtieres abgebrochen werden. Sonst geht bei bereits länger unversorgten Jungtieren wichtige Zeit verloren. Auch erhöhter Besucherdruck kann Einfluss auf eine Rückführung haben und zu viele Störungen deren Erfolg enorm schmälern. Rückführungsversuche sollten daher stets beobachtet werden. Dank zunehmender Erfahrungswerte können in Süddeutschland mittlerweile ca. 30 Jungtiere pro Jahr mit dem Muttertier vereint werden. Allerdings funktioniert eine Rückführung trotz bemühtem Einsatz aller Beteiligten nicht immer.
Vor der Entnahme des Tieres ist zwingend das Einverständnis der Jagdausübungsberechtigten einzuholen. Ohne deren Zustimmung besteht durch die Entnahme der Tatbestand der Jagdwilderei.
Deshalb ist ein schnelles und kompetentes Handeln notwendig.
Ruft bei mir an, damit ich die Erstversorgung übernehmen kann!
Ansprechpartnerin Maria Andrea Merz, Stv KJM: 0157 81579211