Wiederherstellung von FFH Mähwiesen nach Schwarzwildschäden
Auf FFH Mähwiesen muss eine spezielle Saatgutmischung verwendet werden - nicht zu verwechseln mit der vom LJV BW geförderten Saatgutmischung für Wildäcker, Info siehe unten!
Diese FFH Saatgutmischung zur Wiederherstellung von FFH Mähwiesen werden vom Landschaftserhaltungsverband Breisgau Hochschwarzwald (LEV) mit 70% der Kosten gefördert.
Für die Wiederherstellung rechnet man mit ca. 5g / m2
Das sind pro ha ca. 10 Kg Saatgutmischung
Der Preis pro kg liegt bei 32,-€ plus 7% MWSt
Der geförderte Nettopreis incl. MWSt liegt bei ca 21 €/Kg
Die Saatgutmischung kann ca. 3 Jahre aufbewahrt werden.
Bitte melden sie ihren Saatgutbedarf an bei Karl Merz karl.merz(at)gmail.com
Download: Checkliste und Ablaufplan für die Ansaat
Ausgangspunkt Schwarzwild-Schäden
Schwarzwild ist regelmäßig auf Grünland unterwegs und hinterlässt Wildschäden. Diese Wildschäden müssen wieder behoben werden, damit die Landwirte ihre Wiese wieder nutzen können. Es müssen aber auch die naturschutzrechtlichen Bedingungen eingehalten werden.
Bei geringen Schäden in der Grasnarbe reicht in der Regel die natürliche Wiederbegrünung aus. Bei größerem Umbruch mit erheblichen Schäden in der Grasnarbe muss in der Regel eine Ansaht mit Regelsaatgut vorgenommen werden. Dies ist jedoch nur Mähwiesen außerhalb von FFH Gebieten möglich. Handelt es sich jedoch bei der geschädigten Mähwiese um eine Mähwiese in einem FFH Gebiet kann diese nicht mit mit Regelsaatgut begrünt werden.
FFH-Mähwiesen sind geschützt
FFH-Mähwiesen zählen zum besonders artenreichen, hochwertigen Grünland. Sie werden in die Kategorien A, B und C eingeteilt und sind im Landkreis kartiert (einsehbar unter https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de und Natur & Landschaft und FFH-Mähwiesen). Um zu prüfen, ob sich der Pflanzenbestand verändert, werden regelmäßig Kontrollen anhand von Vergleichskartierungen durchgeführt. Wenn Wiesen sich verschlechtern, d.h. weniger heimische Blumenwiesenarten vorkommen und mehr unerwünschte Störarten wachsen, bekommen die Landwirte Schwierigkeiten. Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie unterscheidet zwei geschützte Lebensräume: die Magere Flachland-Mähwiese und die Berg-Mähwiese). FFH-Mähwiesen müssen ihrem Artenreichtum behalten, die für sie typischen Pflanzenarten müssen erhalten bleiben. Die Verschlechterung bedeutet einen Umweltschaden, der umfangreiche negative Konsequenzen für den Landwirt hat. Diese gilt es gemeinsam zu vermeiden!
Einsetzbares Saatgut zur Wiesenwiederherstellung
Um eine Verschlechterung FFH-Mähwiesen zu vermeiden, wird Wiesendruschgut aus dem Ursprungsgebiet 9 für Flächen der Oberrheinebene und Vorbergzone und 10 für Flächen im Schwarzwald mit sauren Böden durch die Jägervereinigung Freiburg e.V. für alle Hegeringe nach erfolgter beschränkter Kostenanfrage angeboten. Dieses gebietsheimische Wiesendruschgut von heimischen Blumenwiesen ist besonders geeignet für die Wiederherstellung von FFH-Mähwiesen. Weitere Informationen zur Aussaat finden sie unter www.wiesendruschsaat.de.
Die Jägervereinigung Freiburg erhält auf dieses spezielle Saatgut einen Rabatt von 70%.